Leistungen

Wenn es immer wieder Ärger zwischen Eltern und Kindern gibt, kann das sehr belastend sein. Falls man in so einer Situation ist, kann man Hilfe beim Jugendamt bekommen. Eltern, Erziehungsberechtigte, Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene können sich ans Jugendamt wenden. Kinder, Jugendliche oder junge Erwachsene können sich beim Jugendamt einen Ratschlag oder Hilfe holen, ohne dass die Eltern verständigt werden. Nur wenn die jungen Hilfesuchenden damit einverstanden sind, spricht das Jugendamt mit den Eltern. Erziehungsberechtigte haben einen rechtlichen Anspruch auf Hilfe zur Erziehung. Die Rechtsgrundlage ist in der Regel das Kinder- und Jugendhilfegesetz im 8. Sozialgesetzbuch (SGB VIII, Paragrafen 27 bis 40).

Hilfe- und Unterstützungsangebote

Wenn Sie Hilfe vom Jugendamt erhalten möchten, müssen Sie sich dort melden. Die Hilfe ist keine Pflicht, sondern ein Angebot. Der erste Schritt ist oft ein Beratungsgespräch im Jugendamt. Dort können Sie Ihr Problem erklären. Das Amt kann Ihnen Vorschläge machen, wie man das Problem lösen könnte. Die Angebote können zum Beispiel sein:

  • Ein Therapeut versucht in Gruppensitzungen der Familie zu helfen,
  • Pädagogen unterstützen Eltern bei Fragen in der Erziehung oder
  • Psychologen versuchen einzelnen Familienmitgliedern zu helfen.

Sie können auch direkt mit uns Kontakt aufnehmen. Die Erstberatung ist kostenlos. Die Kosten für unsere Hilfeangebote übernimmt das Jugendamt.

Unser Angebot umfasst folgende Hilfeleistungen:

Schulische Eingliederungshilfe (Integrationshilfe)
Erziehungsbeistandsschaft für Flüchtlinge
Familienhilfe für Flüchtlinge
Erziehungsbeistandschaft
Sozialpädagogische Familienhilfe