Schulische Eingliederungshilfe (Integrationshilfe)

Schulische Eingliederungshilfe (Integrationshilfe) soll Schülerinnen und Schülern mit besonderem und anerkanntem Förderbedarf in der allgemeinen Regelschule dabei unterstützen, gleichberechtigt am Unterricht teilnehmen zu können, um eine angemessene, ihren Fähigkeiten entsprechende Schulbildung zu erlangen.
Je nach Art und Ausprägung der körperlichen, geistigen oder seelischen Beeinträchtigung bietet die Integrationshilfe Hilfe zur Bewältigung des Unterrichts und des Schulalltags in enger Zusammenarbeit mit der Schule und den Lehrkräften. Ein wesentlicher Bestandteil der angestrebten Integration ist die Begleitung des Schülers im gesamten Schulalltag um Defizite zu kompensieren und Hilfestellungen unterschiedlichster Art innerhalb und außerhalb des Unterrichts zu leisten.
Die Integrationshilfe unterstützt den Schüler/die Schülerin bei der Strukturierung des Schulalltags und der Aneignung der Lerninhalte. Der Integrationsbegleiter fördert ebenso die sozialen Kontakte, das Sozialverhalten und begleitet in Krisensituationen.
Sofern es sich nicht um eine langfristige Eingliederungshilfe wie z.B. bei autistischen Kindern handelt, verfolgt die Integrationshilfe das Ziel, möglichst schnell und effizient eine deutliche Verbesserung der schulischen Situation herbeizuführen, was oftmals die (Wieder-) Herstellung der Beschulbarkeit bedeutet.
 
Hauptziel ist dabei immer das Erreichen der Selbstständigkeit des Schülers/der Schülerin.
Auskunft darüber, ob schulische Integrationsbegleitung auch für Ihr Kind eine wirkungsvolle Hilfe sein kann, erteilen die Schulen und Jugendämter oder informieren Sie sich direkt über GAGU GEMEINSAM LEBEN.
Die strukturierte Leistungsbeschreibung unseres Angebotes ist hier abrufbar: